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Platzmangel im Ferienflieger

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Den Ausklang ihrer Ferien auf der Insel Kreta hatte sich die Urlauberin aus Deutschland aber anders vorgestellt: Kurz vor der Abreise teilte der Veranstalter mit, dass der Rückflug überbucht sei - für sie sei deshalb leider kein Platz mehr im Flieger. Statt wie geplant nach Hamburg befördert zu werden, musste die 26-Jährige eine Maschine nach Leipzig nehmen und von dort aus mit dem Zug nach Hause fahren. Kein Einzelfall: Experten zufolge werden immer öfter Urlauber Opfer dieser Praxis von Fluggesellschaften und Veranstaltern.

Die Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin zählt solche Beschwerden von Fluggästen wegen Nichtbeförderung, 2006 sollen sie im Vergleich zum Vorjahr um das Dreifache gestiegen sein. Dabei war eine Überbuchung in etwas mehr als einem Drittel der Fälle die Ursache. Wie viele Passagiere das Problem insgesamt betrifft, lässt sich nur schätzen: Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments in Straßburg bleiben in der EU jährlich mehr als eine Million Passagiere wegen Überbuchungen auf der Strecke.

„Das ist eine gängige Praxis - Fluggesellschaften überbuchen ihre Maschinen teilweise ganz bewusst“, sagt Ronald Schmid, Reiserechtler aus Wiesbaden. Für viele Anbieter rechne sich diese Methode: So lasse sich vermeiden, dass Plätze leer bleiben, wenn Urlauber ihren Flug stornieren oder kurzfristig nicht antreten können.

Laut dem Bundesverband Deutscher Fluggesellschaften (BDF) in Berlin sind „No Shows“ unter Passagieren zwar ein reines Problem der Linienflieger. Experten sehen das aber anders: „Früher betraf das vor allem Geschäftsleute - heute kann das aber auch öfter im Ferienflieger passieren“, sagt Lutz Schmidt von der in Hamburg erscheinenden Tourismuszeitschrift „FVW“. Teilweise seien Urlaubsmaschinen um bis zu zehn Prozent überbucht, sagt Schmidt. Der Grund dafür sei, dass einzelne Kontingente im Charterflugzeug immer öfter von mehreren Reiseveranstaltern zugleich vermarktet werden und diese sich hinterher um die Plätze streiten. „Das geht natürlich zulasten der Kunden: Wenn zu viele innerhalb kurzer Zeit buchen, sind plötzlich zu wenige Plätze frei.“

Urlauber haben in solchen Fällen gemäß einer EU-Verordnung aber Anspruch auf eine Entschädigung. Die Summe hängt dabei von der Entfernung des Reiseziels ab: Auf Kurzstrecken von weniger als 1500 Kilometer stehen ihnen 250 Euro, bei Strecken bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Flugreisen über mehr als 3500 Kilometer 600 Euro zu. Zusätzlich muss die Fluglinie Kunden den verwehrten Flug erstatten oder eine Ersatzbeförderung anbieten. Zudem steht Fluggästen Geld für Essen und Telefonate in der Wartezeit sowie für anfallende Übernachtungskosten zu. (dpa)

 

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