Wichtige Informationen zu Buchungen, Mitnahme von Gepäck, sowie Stornierungen, Flug-Check-in und Verwaltungsformalitäten und Verweigerung und Einschränkung der Beförderung beim Billigflieger EasyJet
Umbuchungen/Stornierungen
Ein Ticket
gilt nur für den namentlich aufgeführten Passagier und den Flug, der
ursprünglich gebucht wurde. Nach erfolgter Bestätigung können Buchungen
nicht geändert werden. Der Beförderungsvertrag zwischen Ryanair und
dem/den namentlich aufgeführten Passagier(en) ist nicht übertragbar. Im
Falle einer Stornierung erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
Flugpreise
Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Abgangs- zum
Bestimmungsflughafen. Die Beförderung am Boden zwischen Flughäfen sowie
zwischen einem Flughafen und einem Stadtterminal sind nicht
eingeschlossen. Flugpreise werden anhand von Easyjet-Tarifen berechnet,
die am Tag der Bezahlung des Tickets für den betreffenden Flug oder die
betreffenden Flüge in Kraft sind.
Steuern und Gebühren
Von staatlichen oder anderen Behörden oder vom Flughafenbetreiber
erhobene Steuern oder Gebühren, sind vom Fluggast zusätzlich zum
Flugpreis zu bezahlen. Auf Flugreisen erhobene Steuern und Gebühren
ändern sich laufend und können auch erst nach der Bestätigung Ihrer
Buchung vorgeschrieben werden. Werden Steuern oder Gebühren nach Ihrer
Buchung eingeführt oder erhöht, müssen Sie diese vor der Abreise direkt
an Easyjet bezahlen.
Flug-Check-in und Verwaltungsformalitäten
Check-in-Fristen
Sie müssen so rechtzeitig vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen
einfinden, um die offiziellen Ausreiseformalitäten und die Abfertigung
am Check-in-Schalter erledigen zu können. Die Check-in-Fristen können
je nach Flughafen und Flug variieren. Für die Einhaltung dieser
Fristen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden, sind
Sie verantwortlich. Easyjet behält sich in jedem Fall das Recht vor,
die Beförderung zu verweigern, wenn der Fluggast weniger als 40 Minuten
vor der geplanten Abflugzeit des Fluges erscheint. Wenn die erwähnten
Check-in-Fristen nicht eingehalten werden, die erforderlichen Papiere
nicht vorgewiesen werden können, kann Easyjet die Beförderung
verweigern, ohne für Verluste oder Ausgaben zu haften, die Ihnen
Infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel
erwachsen.
Check-in-Vorschriften
Beim Check-in müssen bestimmte Angaben zum Flug gemacht und zur
Identität vorgewiesen werden. Dazu gehören die bestätigte
Buchungsnummer für den Flug, sowie ein zulässiger Lichtbildausweis
Reisepapiere
Jeder Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Ein- und
Ausreisedokumente, medizinische Atteste und andere Papiere, die laut
Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Regelungen der Länder
erforderlich sind, die verlassen, an- oder überflogen werden, zu
beschaffen, vorzuweisen. Easyjet behält sich das Recht vor, Passagieren
die Beförderung zu verweigern, die diese Auflage nicht erfüllen, oder
deren Dokumente den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen
oder Regelungen nicht zu entsprechen scheinen.
Einreiseverweigerung
Jeder Fluggast erklärt sich bereit, den Flugpreis und/oder anfallende
Strafen oder Bußgelder zu bezahlen, wenn Easyjet auf Anordnung eines
Staates oder einer Einreisebehörde gezwungen wird, den Fluggast zum
Ausgangspunkt der Reise oder an einen anderen Ort zu bringen, weil ihm
die Einreise in das Land (Transit- oder Bestimmungsland) verweigert
wurde. Dabei erstattet Easyjet den Preis für Flüge nicht zurück, die
aus diesem Grund nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten, etc.
Falls Easyjet verpflichtet wird, Bußgelder oder Strafen zu bezahlen,
oder uns sonstige Auslagen entstehen, weil der Fluggast die Gesetze,
Vorschriften und Anordnungen eines Landes nicht eingehalten hat, das
verlassen, an- oder überflogen wird, oder die verlangten Dokumente
nicht vorweisen kann, muss Easyjet auf Verlangen alle bezahlten Beträge
oder Ausgaben zurückerstattet werden. Easyjet kann Forderungen mit dem
Wert nicht genutzter Flüge oder mit anderen Guthaben des Fluggastes
verrechnen. Freigepäck
Im Rahmen der Bestimmungen des Luftfrachtführers hat der Fluggast Anspruch auf eine kostenlose Mitführung von Gepäck.
Nicht aufgegebenes Gepäck
Jeder Passagier darf in der Regel gemäß den Bestimmungen des
Luftfrachtführers ein nicht aufgegebenes Standardgepäckstück bis zu
einem Höchstgewicht und einer Maximalgröße als Handgepäck in der Kabine
mitführen. Gepäck, das in der Kabine mitgeführt wird, muss unter/vor
dem Sitz oder in ein Stauabteil passen. Befinden wir Gegenstände für zu
groß oder zu schwer, werden sie nicht in der Kabine zugelassen.
Übergepäck
Jeder Passagier darf in der Regel ein Standardgepäckstück mit einem
bestimmten Maximalgewicht gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers
kostenlos mitführen. Es besteht kein Anspruch auf die Mitführung von
zusätzlichem Gepäck. Akzeptieren wir nach eigenem Ermessen Übergepäck
zusätzlich zum Freigepäck, muss dafür ein Preis gemäß den Bestimmungen
des Luftfrachtführers bezahlt werden.
Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen ist die Beförderung von Haus- und Nutztieren verboten.
Sterbliche Überreste werden auf keiner Flugroute zur Beförderung
angenommen. Menschliche Asche wird jedoch vorbehaltlich der
Bestimmungen des Luftfrachtführers akzeptiert.
Sitzplätze
Wir gewährleisten keine bestimmten Sitzplätze im Flugzeug; Es müssen
die Sitzplätze akzeptiert werden, der zugewiesen oder während des
Fluges angeboten wird.
Zwischenlandungen an
vereinbarten Zwischenlandeorten sind im Rahmen der staatlichen
Vorschriften und der Bestimmungen des Luftfrachtführers zulässig.
Verweigerung und Einschränkung der Beförderung
Recht auf Verweigerung der Beförderung
Easyjet ist berechtigt, die Beförderung eines Passagieres oder seines
Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach deren eigenem Ermessen aus
folgenden Gründen zu verweigern:
- wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;
-
wenn dies erforderlich ist, um Gesetze, Vorschriften oder Regelungen
eines Landes einzuhalten, das Sie verlassen, an- oder überfliegen;
-
wenn Ihr Verhalten, Ihr Status, Ihr Alter, Ihre geistige oder
körperliche Verfassung oder der Zustand Ihres Gepäcks solcher Art sind,
dass:
- Sie besondere Betreuungsdienste
brauchen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Luftfrachtführers über
"besondere Bedürfnisse"); oder
- Sie den anderen Passagieren oder der Besatzung Schaden zufügen, ihr Wohlbefinden beeinträchtigen oder sie stören könnten; oder
- Sie sich selbst, andere oder Sachwerte gefährden könnten;
- Sie sich auf einem früheren Flug ungebührlich verhalten haben und ein solches Fehlverhalten sich wiederholen könnte; oder
- Sie haben die Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, oder es besteht die Gefahr, dass Sie diese nicht befolgen werden; oder
- Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
- Sie haben den Flugpreis nicht bezahlt
- Sie scheinen über keine gültigen Reisepapiere zu verfügen; oder
- wenn Sie Dokumente von Easyjet vorlegen, die:
- unrechtmäßig oder weder bei Easyjet noch bei einem offiziellen Vertreter erworben wurden; oder
- als verloren oder gestohlen gemeldet worden sind; oder
- gefälscht sind; oder
-
von jemand anderem als Easyjet oder den offiziellen Vertretern
abgeändert oder beschädigt wurden, wobei Easyjet sich das Recht
vorbehält, derartige Dokumente einzuziehen; oder
-
die Person, die sich zum Check-in oder zum Einsteigen meldet, nicht
nachweisen kann, dass Sie der auf dem Ticket erwähnte Passagier ist.
Dabei behält Easyjet sich das Recht vor, ein solches Ticket
einzuziehen.
Flugpläne, Annullierung von Flügen
Flugpläne
Easyjet trifft alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen, um
Gepäck in der gebotenen Eile zu befördern, um sich an die jeweils am
Reisedatum geltenden veröffentlichten Flugpläne zu halten. Easyjet
übernimmt keine Garantie für die in den Flugplänen oder anderweitig
angegebenen Zeiten; sie sind nicht Bestandteil des
Beförderungsvertrags.
Annullierung von Flügen, Flugplanänderungen, etc.
Auch nach erfolgter Reservierung kann Easyjet Flugpläne jederzeit
ändern und/oder Flüge annullieren, einstellen, umleiten, verschieben
oder später starten lassen, wenn dies nach deren Einschätzung durch
Umstände, die sich deren Einfluss entziehen, oder aus
Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. In diesem Fall gilt:
-
Bei einer Annullierung erhalten Sie eine Rückerstattung, sofern Sie
sich nicht für eine andere Option gemäß den Bestimmungen des
Luftfrachtführers entscheiden;
- bei einer
Umleitung sorgt Easyjet dafür, dass Sie (auf deren Kosten) bis zum
ursprünglich vereinbarten Zwischenlande- oder Bestimmungsort befördert
werden;
- bei Verspätungen oder
Unterbrechungen des veröffentlichten Flugplans gelangen die in den
Bestimmungen des Luftfrachtführers festgelegten Verfahren zur
Anwendung; und
- Easyjet haftet nicht über den in den Bestimmungen des Luftfrachtführers genannten Rahmen hinaus.
Wird der Flug vor Abreise annulliert oder eine weit reichende Änderung
am Flugplan vorgenommen, bemüht sich Easyjet, über die Annullierung
bzw. Änderung zu informieren.
Außer bei Fahrlässigkeit oder Verschulden, einer Handlung oder
Unterlassung von Easyjet, die in der Absicht, Schaden herbeizuführen,
oder böswillig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit
Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen worden ist, haftet Easyjet
nicht für Fehler oder Unterlassungen im Flugplan oder in anderen
veröffentlichten Angaben zu Abflug- und Ankunftsdaten und -zeiten oder
zum Flugbetrieb.
Ist Easyjet nicht in der Lage,
einen vorher bestätigten Sitzplatz an Bord anzubieten, hat der
Passagier Anspruch auf Ersatz gemäß den entsprechenden, in den
Bestimmungen des Luftfrachtführers beschriebenen Richtlinien. Angaben
dazu erhalten Sie auf Anfrage oder an den Check-in-Schaltern. |