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Infos zur Buchung und Gepäckbeförderung

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Wichtige Informationen zu Buchungen, Mitnahme von Gepäck, sowie Stornierungen, Flug-Check-in und Verwaltungsformalitäten und Verweigerung und Einschränkung der Beförderung beim Billigflieger EasyJet

Umbuchungen/Stornierungen

Ein Ticket gilt nur für den namentlich aufgeführten Passagier und den Flug, der ursprünglich gebucht wurde. Nach erfolgter Bestätigung können Buchungen nicht geändert werden. Der Beförderungsvertrag zwischen Ryanair und dem/den namentlich aufgeführten Passagier(en) ist nicht übertragbar. Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.

Flugpreise

Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Abgangs- zum Bestimmungsflughafen. Die Beförderung am Boden zwischen Flughäfen sowie zwischen einem Flughafen und einem Stadtterminal sind nicht eingeschlossen. Flugpreise werden anhand von Easyjet-Tarifen berechnet, die am Tag der Bezahlung des Tickets für den betreffenden Flug oder die betreffenden Flüge in Kraft sind.

Steuern und Gebühren

Von staatlichen oder anderen Behörden oder vom Flughafenbetreiber erhobene Steuern oder Gebühren, sind vom Fluggast zusätzlich zum Flugpreis zu bezahlen. Auf Flugreisen erhobene Steuern und Gebühren ändern sich laufend und können auch erst nach der Bestätigung Ihrer Buchung vorgeschrieben werden. Werden Steuern oder Gebühren nach Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht, müssen Sie diese vor der Abreise direkt an Easyjet bezahlen.

Flug-Check-in und Verwaltungsformalitäten

Check-in-Fristen

Sie müssen so rechtzeitig vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen einfinden, um die offiziellen Ausreiseformalitäten und die Abfertigung am Check-in-Schalter erledigen zu können. Die Check-in-Fristen können je nach Flughafen und Flug variieren. Für die Einhaltung dieser Fristen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden, sind Sie verantwortlich. Easyjet behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn der Fluggast weniger als 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit des Fluges erscheint. Wenn die erwähnten Check-in-Fristen nicht eingehalten werden, die erforderlichen Papiere nicht vorgewiesen werden können, kann Easyjet die Beförderung verweigern, ohne für Verluste oder Ausgaben zu haften, die Ihnen Infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel erwachsen.

Check-in-Vorschriften

Beim Check-in müssen bestimmte Angaben zum Flug gemacht und zur Identität vorgewiesen werden. Dazu gehören die bestätigte Buchungsnummer für den Flug, sowie ein zulässiger Lichtbildausweis

Reisepapiere

Jeder Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Ein- und Ausreisedokumente, medizinische Atteste und andere Papiere, die laut Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Regelungen der Länder erforderlich sind, die verlassen, an- oder überflogen werden, zu beschaffen, vorzuweisen. Easyjet behält sich das Recht vor, Passagieren die Beförderung zu verweigern, die diese Auflage nicht erfüllen, oder deren Dokumente den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Regelungen nicht zu entsprechen scheinen.

Einreiseverweigerung

Jeder Fluggast erklärt sich bereit, den Flugpreis und/oder anfallende Strafen oder Bußgelder zu bezahlen, wenn Easyjet auf Anordnung eines Staates oder einer Einreisebehörde gezwungen wird, den Fluggast zum Ausgangspunkt der Reise oder an einen anderen Ort zu bringen, weil ihm die Einreise in das Land (Transit- oder Bestimmungsland) verweigert wurde. Dabei erstattet Easyjet den Preis für Flüge nicht zurück, die aus diesem Grund nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten, etc.
Falls Easyjet verpflichtet wird, Bußgelder oder Strafen zu bezahlen, oder uns sonstige Auslagen entstehen, weil der Fluggast die Gesetze, Vorschriften und Anordnungen eines Landes nicht eingehalten hat, das verlassen, an- oder überflogen wird, oder die verlangten Dokumente nicht vorweisen kann, muss Easyjet auf Verlangen alle bezahlten Beträge oder Ausgaben zurückerstattet werden. Easyjet kann Forderungen mit dem Wert nicht genutzter Flüge oder mit anderen Guthaben des Fluggastes verrechnen.

Freigepäck

Im Rahmen der Bestimmungen des Luftfrachtführers hat der Fluggast Anspruch auf eine kostenlose Mitführung von Gepäck.

Nicht aufgegebenes Gepäck

Jeder Passagier darf in der Regel gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers ein nicht aufgegebenes Standardgepäckstück bis zu einem Höchstgewicht und einer Maximalgröße als Handgepäck in der Kabine mitführen. Gepäck, das in der Kabine mitgeführt wird, muss unter/vor dem Sitz oder in ein Stauabteil passen. Befinden wir Gegenstände für zu groß oder zu schwer, werden sie nicht in der Kabine zugelassen.

Übergepäck

Jeder Passagier darf in der Regel ein Standardgepäckstück mit einem bestimmten Maximalgewicht gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers kostenlos mitführen. Es besteht kein Anspruch auf die Mitführung von zusätzlichem Gepäck. Akzeptieren wir nach eigenem Ermessen Übergepäck zusätzlich zum Freigepäck, muss dafür ein Preis gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers bezahlt werden.

Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen ist die Beförderung von Haus- und Nutztieren verboten.

Sterbliche Überreste werden auf keiner Flugroute zur Beförderung angenommen. Menschliche Asche wird jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Luftfrachtführers akzeptiert.

Sitzplätze

Wir gewährleisten keine bestimmten Sitzplätze im Flugzeug; Es müssen die Sitzplätze akzeptiert werden, der zugewiesen oder während des Fluges angeboten wird.

Zwischenlandungen an vereinbarten Zwischenlandeorten sind im Rahmen der staatlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Luftfrachtführers zulässig.

Verweigerung und Einschränkung der Beförderung

Recht auf Verweigerung der Beförderung

Easyjet ist berechtigt, die Beförderung eines Passagieres oder seines Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach deren eigenem Ermessen aus folgenden Gründen zu verweigern:

  • wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;
  • wenn dies erforderlich ist, um Gesetze, Vorschriften oder Regelungen eines Landes einzuhalten, das Sie verlassen, an- oder überfliegen;
  • wenn Ihr Verhalten, Ihr Status, Ihr Alter, Ihre geistige oder körperliche Verfassung oder der Zustand Ihres Gepäcks solcher Art sind, dass:
  • Sie besondere Betreuungsdienste brauchen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Luftfrachtführers über "besondere Bedürfnisse"); oder
  • Sie den anderen Passagieren oder der Besatzung Schaden zufügen, ihr Wohlbefinden beeinträchtigen oder sie stören könnten; oder
  • Sie sich selbst, andere oder Sachwerte gefährden könnten;
  • Sie sich auf einem früheren Flug ungebührlich verhalten haben und ein solches Fehlverhalten sich wiederholen könnte; oder
  • Sie haben die Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, oder es besteht die Gefahr, dass Sie diese nicht befolgen werden; oder
  • Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
  • Sie haben den Flugpreis nicht bezahlt
  • Sie scheinen über keine gültigen Reisepapiere zu verfügen; oder
  • wenn Sie Dokumente von Easyjet vorlegen, die:
  • unrechtmäßig oder weder bei Easyjet noch bei einem offiziellen Vertreter erworben wurden; oder
  • als verloren oder gestohlen gemeldet worden sind; oder
  • gefälscht sind; oder
  • von jemand anderem als Easyjet oder den offiziellen Vertretern abgeändert oder beschädigt wurden, wobei Easyjet sich das Recht vorbehält, derartige Dokumente einzuziehen; oder
  • die Person, die sich zum Check-in oder zum Einsteigen meldet, nicht nachweisen kann, dass Sie der auf dem Ticket erwähnte Passagier ist. Dabei behält Easyjet sich das Recht vor, ein solches Ticket einzuziehen.

Flugpläne, Annullierung von Flügen

Flugpläne

Easyjet trifft alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen, um Gepäck in der gebotenen Eile zu befördern, um sich an die jeweils am Reisedatum geltenden veröffentlichten Flugpläne zu halten. Easyjet übernimmt keine Garantie für die in den Flugplänen oder anderweitig angegebenen Zeiten; sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags.

Annullierung von Flügen, Flugplanänderungen, etc.

Auch nach erfolgter Reservierung kann Easyjet Flugpläne jederzeit ändern und/oder Flüge annullieren, einstellen, umleiten, verschieben oder später starten lassen, wenn dies nach deren Einschätzung durch Umstände, die sich deren Einfluss entziehen, oder aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. In diesem Fall gilt:

  • Bei einer Annullierung erhalten Sie eine Rückerstattung, sofern Sie sich nicht für eine andere Option gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers entscheiden;
  • bei einer Umleitung sorgt Easyjet dafür, dass Sie (auf deren Kosten) bis zum ursprünglich vereinbarten Zwischenlande- oder Bestimmungsort befördert werden;
  • bei Verspätungen oder Unterbrechungen des veröffentlichten Flugplans gelangen die in den Bestimmungen des Luftfrachtführers festgelegten Verfahren zur Anwendung; und
  • Easyjet haftet nicht über den in den Bestimmungen des Luftfrachtführers genannten Rahmen hinaus.


Wird der Flug vor Abreise annulliert oder eine weit reichende Änderung am Flugplan vorgenommen, bemüht sich Easyjet, über die Annullierung bzw. Änderung zu informieren.

Außer bei Fahrlässigkeit oder Verschulden, einer Handlung oder Unterlassung von Easyjet, die in der Absicht, Schaden herbeizuführen, oder böswillig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen worden ist, haftet Easyjet nicht für Fehler oder Unterlassungen im Flugplan oder in anderen veröffentlichten Angaben zu Abflug- und Ankunftsdaten und -zeiten oder zum Flugbetrieb.

Ist Easyjet nicht in der Lage, einen vorher bestätigten Sitzplatz an Bord anzubieten, hat der Passagier Anspruch auf Ersatz gemäß den entsprechenden, in den Bestimmungen des Luftfrachtführers beschriebenen Richtlinien. Angaben dazu erhalten Sie auf Anfrage oder an den Check-in-Schaltern.

 

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