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Flug verpasst, Ticket
verfallen – gerade bei Billigfliegern gibt es in solchen Fällen oft
keinen Cent des Flugpreises zurück. Was die wenigsten Reisenden wissen:
Sie haben zumindest Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren,
wenn sie ihren Flug nicht angetreten haben. Weil die Airlines diese
Posten oftmals gar nicht weiter aufschlüsseln, droht ihnen jetzt Ärger
mit der Europäischen Union.
„Für Leistungen, die nicht erbracht worden sind, kann
man das Geld zurückfordern“, sagt Petra von Rhein von der
Verbraucherzentrale Bayern. Gerade bei den Billigfliegern machen
Gebühren und Steuern oft einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Bei
Germanwings beispielsweise liegen sie bei 17,64 bis 51,10 Euro je
Person und Strecke. Je nach Strecke und Fluglinie sind die Gebühren
unterschiedlich hoch.
Grundsätzlich gilt: „Steuern und Gebühren sind
Entgelte, die die Fluggesellschaften zu Gunsten Dritter erheben“, sagt
Bernhard Persch von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
(ADV). „Neben den für den Staat erhobenen Gebühren und den an den
Flughäfen für die Nutzung der Infrastruktur zu zahlenden Entgelte
verstecken Airlines oftmals auch eigene Kostenbestandteile unter dem
Oberbegriff ‚Steuern und Gebühren’.“ Darunter fallen beispielsweise
Kerosinzuschläge – ein Airline-interner Posten
Diese Vermischung von für Dritte erhobenen und eigenen Aufschlägen
ist dem EU-Parlament ein Dorn im Auge. Am 11. Juli sprach sich das
Abgeordnetenhaus dafür aus, dass Passagiere künftig eine vollständige
Aufschlüsselung aller Steuern, Gebühren und Abgaben erhalten,
die zum Preis des eigentlichen Flugscheins hinzukommen. Diese
Informationen müssten von den Fluggesellschaften „in jedweder Form“,
also auch auf Werbeplakaten, veröffentlicht werden, heißt es in dem vom
EU-Parlament verabschiedeten Bericht. Quelle: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/airline_gebuehren.php |