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Abmahnung wegen irreführender Werbung

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  • 16. Februar 2011: Die Werbung von germanwings ohne Angabe der Luftverkehrssteuer ist rechtswidrig. Die Billigflieger Airline hat dies inzwischen korrigiert.
  • Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung mit Beschluss vom 10.02.2011, Az. 31 O 62/11 (nicht rechtskräftig) der Fluggesellschaft Germanwings untersagt, für die von Ihr angebotenen Flüge unter Angabe von Preisen zu werben, die die seit dem 01.01.2011 gültige obligatorische Luftverkehrssteuer nicht enthalten.

    Germanwings hatte auf der eigenen Internetseite sowie auch in einem E-Mail-Newsletter hervorgehoben mit ab-Preisen von € 9,99 geworben. Erst in einem winzigen Sternchenhinweis wurde ausgeführt, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer, die für innerdeutsche sowie europäische Flüge € 8,00 pro Strecke beträgt, aufgeschlagen wird.

    „Dies widerspricht eindeutig der klaren gesetzlichen Vorgabe sowohl des europäischen als auch des nationalen Gesetzgebers“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten. Nur dann ist sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet“, so Schönheit weiter.

    Der vorliegende Fall stellt in der Rechtsverfolgungspraxis der Wettbewerbszentrale keinen Einzelfall dar. Schon zuvor musste die Wettbewerbszentrale gegen Werbemaßnahmen von Reiseveranstaltern einschreiten, die die Luftverkehrssteuer ebenfalls in die Preisaussagen zu Flugpauschalreisen nicht inkludiert hatten. Hierunter waren so namhafte Anbieter wie Berge & Meer, AIDA Cruises und Mediplus. Diese Auseinandersetzungen konnten jedoch gütlich ohne Einschaltung der Gerichte beigelegt werden. Die Wettbewerbszentrale rät allen Fluggesellschaften sowie Reiseveranstaltern, die eigene Preiswerbung im Hinblick auf die Einbeziehung der Luftverkehrssteuer zu überprüfen und gegebenenfalls kurzfristig Korrekturen vorzunehmen.

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    Quelle: wettberbszentrale.de

     

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