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20. November 2009: Die neue EU-Richtlinie stärkt die Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen gegenüber den Airlines.
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei Annullierungen:
Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und der Flug deswegen gestrichen, muss die Airline nach der neuen EU-Richtlinie für Fluggastrechte den Kunden per Ersatzflug
zum Ziel befördern. Frustrierte Fluggäste, denen aufgrund des langen
Wartens auf einen Ersatzflug die Lust am Verreisen vergangen ist,
dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag
zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Zudem haben sie
Anspruch auf kostenlose Betreuung. So hat die Airline
auf Wunsch des Kunden für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei
Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige
Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen. Schadenersatz oder
Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach bislang
überwiegender Ansicht nicht zu leisten – auch nicht bei einem
unternehmensinternen Streik. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei Verspätungen:
Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern
auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte zu. Bei
Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei
(Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf
Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl des Fluggastes gesorgt
(Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann
bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das
Geld dafür zurück zu bekommen. Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern auch schon bei kürzeren Verspätungen
Rechte zu. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis
1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden
(Langstrecken) wird auf Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl
des Fluggastes gesorgt (Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr
antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung
darauf pochen, sein Geld dafür zurück zu bekommen.
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