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Neue EU-Richtlinie stärkt Fluggastrecht

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  • 20. November 2009: Die neue EU-Richtlinie stärkt die Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen gegenüber den Airlines.
  • Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei Annullierungen:
    Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und der Flug deswegen gestrichen, muss die Airline nach der neuen EU-Richtlinie für Fluggastrechte den Kunden per Ersatzflug zum Ziel befördern. Frustrierte Fluggäste, denen aufgrund des langen Wartens auf einen Ersatzflug die Lust am Verreisen vergangen ist, dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.

    Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Betreuung. So hat die Airline auf Wunsch des Kunden für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach bislang überwiegender Ansicht nicht zu leisten – auch nicht bei einem unternehmensinternen Streik.

    Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei Verspätungen:
    Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte zu. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl des Fluggastes gesorgt (Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das Geld dafür zurück zu bekommen.

    Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte zu. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl des Fluggastes gesorgt (Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, sein Geld dafür zurück zu bekommen.

     

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